Automatikregelung B197 ab 01.04.2021

Automatikregelung: Die neue Schlüsselzahl B197

Neu ab 1. April 2021

Wegfall bzw. nachträgliche Streichung der Automatikbeschränkung

Wird oder wurde die praktische Prüfung der Klasse B auf einem

Automatikfahrzeug abgelegt, kann die Automatikbeschränkung (SZ 78)

entfallen oder nachträglich gestrichen werden, wenn

    • in der Fahrschule mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltfahrzeug absolviert werden und
    • bei einem anschließenden mindestens 15-minütigen Fahrtest in der

      Fahrschule die Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Beherrschung eines

      Schaltfahrzeugs nachgewiesen werden.

Nach Vorlage einer entsprechenden Bestätigung der Fahrschule bei der Behörde wird die SZ 197 im Führerschein eingetragen.
Damit

wird die Berechtigung dokumentiert, dass trotz der Prüfung auf einem

Automatikfahrzeug im Inland und im Ausland Fahrzeuge mit Automatik- und

mit Schaltgetriebe gefahren werden dürfen.

Erweiterung der Klasse B197 auf die Klassen BE, C1, C, D1 oder D

    • Nach den Vorgaben der 3. EU-Führerscheinrichtlinie führt bei der

      Erweiterung einer Fahrerlaubnis der Klasse B197 eine praktische Prüfung

      auf einem Automatikfahrzeug der Klassen BE, C1, C, D1 oder D bei diesen

      Klassen ausnahmslos zur Beschränkung auf Automatikfahrzeuge (SZ 78),

      wenn auch die praktische Prüfung der Klasse B auf einem

      Automatikfahrzeug abgelegt wurde (SZ 197).

    • Dies kann vermieden werden, wenn vor der Aufstiegsprüfung mit einem

      Fahrzeug der Klassen BE, C1, C, D1 oder D eine verkürzte „Schaltprüfung“

      zur Tilgung der Schlüsselzahl 197 auf einem Pkw der Klasse B mit

      Schaltgetriebe abgelegt wird.

Ausbildung und Prüfung auf Schaltfahrzeugen weiterhin möglich

    • Die komplette Ausbildung und Prüfung der Klasse B kann auch

      weiterhin auf einem Pkw mit Schaltgetriebe durchlaufen werden. Auch in

      diesem Fall dürfen im Inland und im Ausland Fahrzeuge der Klasse B mit

      Schalt- und Automatikgetriebe gefahren werden.

 

Kontakt

Fahrschule Axel Fölsch
Olper Str. 3
57258 Freudenberg

Tel: 0271-86198 Mobil: 0175-9348851 Email: fahrschule.foelsch@gmail.com

Öffnungszeiten

News:

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Anmeldung + Info
Montag 17:30 Uhr in Freudenberg
Dienstag 17:30 Uhr in Geisweid
Anmeldung Online jederzeit möglich
www.fahrschule-foelsch.de
fahrschule.foelsch@gmail.com

Unterrichte Freudenberg:
Unterrichtsbeginn:
Mo.+ Mi. 18:30 bis 20:00 Uhr
Olper Str. 3

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Unterrichtsbeginn:
Di.+ Do. 18:30 bis 20:00 Uhr
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Mobil: 0175-9348851
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