Wer innerhalb der Probezeit bei bestimmten Verkehrsverstößen erwischt
Aufbauseminar ASF/FES
wird, den fordert die Straßenverkehrsbehörde zur Teilnahme an einem
Aufbauseminar auf. Dazu wird eine bestimmte Frist gesetzt. Wer bis dahin
dem Amt keine Teilnahmebescheinigung vorlegen kann, muss seinen
Führerschein solange abgeben, bis er eine Teilnahmebescheinigung
nachreicht.
Die Dauer der Probezeit beträgt zwei Jahre. Bei Anordnung eines Aufbauseminars verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre.
Aufbauseminare finden in speziellen Gruppen in Fahrschulen statt. Mit
theoretischem Unterricht hat das aber nichts zu tun. Ein Kurs besteht
aus vier Kurssitzungen zu je 135 Minuten und einer Fahrprobe, die 30
Minuten pro Person dauert (in einer Gruppe von mehreren Fahrern). Es
besteht Anwesenheitspflicht bei allen Kursteilen. Eine Prüfung findet
nicht statt.
Wer vollständig an allen Kurssitzungen teilgenommen hat, erhält zum
Abschluss eine Teilnahmebescheinigung. Diese muss wiederum der Behörde
rechtzeitig vor Ablauf der Frist (also am besten unverzüglich) vorgelegt
werden, damit sichergestellt ist, dass man den Führerschein behalten
darf.
Fahreignungsseminar (FES) zum Punkteabbau im Fahreignungsregister
Das Fahreignungsseminar ersetzt im Rahmen des neuen
Fahreignungs-Bewertungssystems seit 1. Mai 2014 das bisherige
Aufbauseminar für punktauffällige Kraftfahrer (ASP) und die
verkehrspsychologische Beratung. Durch den freiwilligen Besuch eines
Fahreignungsseminars (FES) können Kraftfahrer Punkte im
Fahreignungsregister abbauen. Dabei gilt es folgendes zu beachten:
- Bei einem Stand von 1 – 5 Punkten kann einmal innerhalb von 5 Jahren
durch den freiwilligen Besuch eines Fahreignungsseminars 1 Punkt
abgebaut werden
- Bei einem Stand von 6 – 7 Punkten kann durch den freiwilligen Besuch des Fahreignungsseminars kein Punkt abgebaut werden
- Das Fahreignungsseminar wird zunächst bei rein freiwilliger
Teilnahme in einem Zeitraum von fünf Jahren erprobt und wissenschaftlich
begleitet
- Das Fahreignungsseminar besteht aus einer verkehrspädagogischen
Teilmaßnahme und einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme, die
aufeinander abgestimmt sind
Verkehrspädagogische Teilmaßnahme
Die verkehrspädagogische Teilmaßnahme wird durch speziell geschulte
Fahrlehrer durchgeführt. Die Inhalte (u. a. Verkehrsregeln und deren
Sinn, Risikoinformationen bei Überschreitung der Regeln) werden
individuell auf die begangenen Verstöße der Teilnehmer zugeschnitten.
Außerdem wird auf ein verbessertes Gefahrenbewusstsein und auf
Verhaltensalternativen hingearbeitet. Die Maßnahme umfasst zwei Module
zu je 90 Minuten und kann als Einzelmaßnahme oder in Gruppen mit bis zu
sechs Teilnehmern durchgeführt werden. Das zweite Modul darf frühestens
eine Woche nach dem ersten Modul durchgeführt werden.
Verkehrspsychologische Teilmaßnahme
Im Rahmen der verkehrspsychologischen Teilmaßnahme werden individuelle
Wege zur Veränderung des riskanten Fahrverhaltens aufgezeigt. Diese
persönlichen Strategien sollen dann im Alltag erprobt und die damit
verbundenen Erfahrungen mit dem Verkehrspsychologen besprochen werden.
Die verkehrspsychologischen Teilmaßnahme besteht aus zwei
Einzelsitzungen zu je 75 Minuten mit einem besonders geschulten
Verkehrspsychologen (Einzelmaßnahme). Damit der Teilnehmer Zeit hat, die
neuen Verhaltensweisen zur Veränderung seines riskanten Fahrverhaltens
zu erproben, darf die zweite Sitzung frühestens drei Wochen nach der
ersten Sitzung durchgeführt werden.
Unsere Fahrschule ist Mitglied der Gemeinschaft Aufbauseminare
angeschlossener Fahrschulen und bietet daher die Kurse in regelmäßigen
Abständen an.
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57258 Freudenberg
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Fahrschule Axel Fölsch
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Montag 17:30 Uhr in Freudenberg
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